Nächstes Urteil gegen pro choice – Aktivisten

Am 12. Juni 2017 fand unsere Demonstration “Leben schützen! Abtreibung legalisieren! Weg mit § 218!” in Annaberg-Buchholz statt. Bei der Abreise, d.h. beim Zustieg in die Busse, kam es aus heiterem Himmel zu massiven Übergriffen seitens der anwesenden sächsischen Polizei.

Im Rahmen dieses Polizeieinsatzes kam es zu temporären Ingewahrsamnahmen, bei denen zwei Personen ihre Personalien abgeben mussten und sich im Anschluss mit Anzeigen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (nach dem wenige Wochen zuvor verschärften § 113 StGB) bzw. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung konfrontiert sahen. Das erste Verfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB wurde gegen eine Auflage, d.h. eine Zahlung in Höhe von 200 € an eine gemeinnützige Organisation, eingestellt. Das zweite Verfahren (Widerstand in Tateinheit mit Körperverletzung) begann am 12. März 2018, wurde am 12. Juli 2018 fortgesetzt und endete nach insgesamt drei Prozesstagen mit folgendem Urteil: 120 Tagessätze á 50 € zzgl. Schmerzensgeld an den Polizeibeamten in Höhe von 300 €. Der Angeklagte hat zudem die gesamten Gerichtskosten zu tragen. Das Strafmaß bedeutet, dass die angeklagte Person vorbestraft ist. Der Richter folgte mit seinem Urteil immerhin nicht der Staatsanwaltschaft, die sechs Monate Haft ohne Bewährung gefordert hatte.

Pro Choice Sachsen kritisiert die Verurteilung auf das Schärfste. Von Beginn an haben Polizeikräfte unsere Demonstrationen in Annaberg drangsaliert, schikaniert und mit rechtswidrigen Überwachungsmaßnahmen überzogen. Ihre Einschüchterungsstrategie wird nicht aufgehen. Ihre Repression und auch der verschärfte Strafrechtsparagraph 113 werden uns nicht davon abhalten, für die volle Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und für den Feminismus auf die Straße zu gehen. Von unserer Kritik an christlichem Fundamentalismus und dem antifeministischen Rollback werden wir uns nicht abbringen lassen! Wir möchten auch in Zukunft, dass alle Menschen, die unsere Ziele teilen, sich unseren Demonstrationen anschließen können und nicht aus Furcht vor Polizeigewalt, Repression und Prozesskosten zu Hause bleiben. Deshalb werden wir den Angeklagten mit den anstehenden zu zahlenden Kosten nicht allein lassen! Wir bitten euch deshalb, Geld zu spenden und/oder Solitresen/Solikonzerte/Soliparties zu organisieren.

Spendenkonto:
evibes e.V.
Ostsächsische Sparkasse Dresden
IBAN: DE 22 8505 0300 0221 0618 35
BIC: OS DD DE 81 XXX
Kennwort: Spende Repression

PRO CHOICE UNITED!